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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tierheilpraxis Pferd, Hund & Katze
Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten rechtsverbindlich für alle geschäftlichen Beziehungen der Tierheilpraxis Pferd, Hund & Katze und den Tierhaltern/Tierbesitzern.
Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen und
Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch die
Tierheilpraktikerin.
§ 1 Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag (gemäß § 611 Abs. 1 BGB) gilt als rechtsverbindlich
geschlossen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert, wenn
Tierhalter/ Tierbesitzer und Tierheilpraktikerin einen ersten Termin
vereinbaren.
Die Tierheilpraktikerin kann einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen
ablehnen (z. Bsp.: die
Tierheilpraktikerin aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann/darf)
Hierbei bleibt der Gebührenanspruch der Tierheilpraktikerin für die bis zur Abweisung entstandenen Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.
Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags:
- Die
Tierheilpraktikerin berät den Tierhalter/ Tierbesitzer fachlich und
wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und
Nachteile. Der Tierhalter hat das Recht, Therapiemöglichkeiten
auszuwählen.
Sollte er von diesem Recht kein Gebrauch machen, trifft die Tierheilpraktikerin die Wahl.
- Die angebotenen Therapiemöglichkeiten sind teilweise nicht wissenschaftlich belegt und schulmedizinisch nicht anerkannt. Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt noch versprochen.
- Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.
Gesetzestext:
§ 611 BGB
Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.
§ 612 BGB
Vergütung
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
§
2 Terminvereinbarung
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, Mail oder
telefonisch mit mir vereinbart wurden.
Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr, der Wetterlage oder durch Verzögerungen beim Vortermin zu Verzögerungen kommen. Hat der Tierhalter/Auftraggeber seine Telefonnummer/ Mobilfunknummer hinterlassen, wird er über die Verzögerung umgehend informiert.
Alle Termine, die vom Tierhalter / Tierbesitzer, innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt
werden, werden dem Tierhalter/ Tierbesitzer mit 20,--€ in Rechnung
gestellt.
§ 3 Mitwirkung des Kunden
Die
Tierheilpraktikerin kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung
verpflichten.
Die Tierheilpraktikerin ist berechtigt, die
Behandlung abzubrechen,
- wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert
- erforderliche Auskünfte zur Anamnese
und Diagnose bewusst unzutreffend und /
- das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist
- Therapiemaßnahmen vereitelt werden
- sich negativ über die
Tierheilpraktikerin geäußert wird
§ 4 Fahrtkosten
Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km
wird entsprechend dem Gebührenverzeichnis des Fachverbandes niedergelassener
Tierheilpraktiker berechnet. Die Anreise kostet 0,50 EUR pro gefahrenen
Kilometer.
§ 5 Honorar und Zahlungsbedingungen
Soweit das Honorar nicht individuell schriftlich zwischen Tierheilpraktikerin
und Tierbesitzer vereinbart wurde, gelten die in der Preisliste aufgeführten
Sätze. Alle Leistungen werden bei der ersten Behandlung/ Beratung nur gegen
sofortige Bezahlung (Barzahlung) erbracht. Der Tierhalter erhält hierbei eine
Quittung als Zahlungsnachweis. Die Quittung,
welche Sie nach Barzahlung erhalten dient lediglich als vorläufiger
Zahlungsnachweis.
Eine detailliert aufgeschlüsselte Rechnung wird nach Erhalt sämtlicher Befunde
und erfolgter Repertorisation erstellt und Ihnen zusammen mit folgenden
Unterlagen wahlweise auf dem Postweg, per Email oder Telefax übersandt:
- Diagnose und Verordnung
- Laborberichte und Auswertung
- Material aus bildgebenden Verfahren als Kopie auf CD-ROM oder per Email
Ab der zweiten Behandlung/ Beratung
können die Leistungen auch gegen Rechnung durch Überweisung auf das in der
Rechnung genannte Girokonto erbracht werden. Alle gestellten Rechnungen sind
sofort nach Erhalt ohne Abzug von Skonto fällig.
Bei offen stehenden Beträgen setzt nach 14 Tagen automatisch das gesetzliche
Mahnverfahren ein. Nach einer Mahnung ist nur noch Barzahlung möglich.
Vermittelt die Tierheilpraktikerin Leistungen Dritter (z.B.
Laboruntersuchungen) an den Klienten, ist Sie berechtigt, die von dem Dritten
in Rechnung gestellten Leistungen als eigene Honorarbestandteile geltend zu
machen.
§ 6 Haftung
Der Tierhalter haftet für sämtliche Schäden, die an Personen,
Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht
werden, unmittelbar und in voller Höhe.
§ 7 Datenschutz
Der Tierbesitzer wird hiermit davon in
Kenntnis gesetzt, dass seine angegebenen Daten aufgrund des
Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert werden.
Der Tierhalter verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung lt.
Bundesdatenschutz.
Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt
der Schweigepflicht. Der Tierheilpraktiker kann nur nach schriftlicher
Erlaubnis durch den Tierhalter davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann
verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und
anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. Sobald der
Tierheilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet
ist (z. Bsp.: Meldepflicht
bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung),
entfällt die Schweigepflicht.
Der Tierhalter hat das Recht, einen Auszug aus seiner Kartei zu erhalten, welcher honorarpflichtig ist.
Die Unterlagen werden 10 Jahre in der Tierheilpraxis aufbewahrt.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Rechtliche
Hinweise:
Je nach Art der Verletzung oder Erkrankung behalte ich mir eine Überweisung an
einen Tierarzt vor.
Arzneimittel sind, in der Regel, nicht im Preis enthalten, und müssen über eine
Apotheke erworben werden.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F.
der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe
von apothekenpflichtigen Arzneimittel Tierheilpraktikern nicht gestattet.
Die Direktverabreichung an Tieren durch den
Tierheilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe
sondern eine Verwendung ist.
Daraus folgert, dass Tierheilpraktiker-Honorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist.
Die Anwendung von Kunden mitgebrachten Arzneimitteln
durch den Tierheilpraktiker ist ausgeschlossen.
Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Kunden für
verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft
dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Tierheilpraktikers keinen
Einfluss hat.
Die Behandlungskosten sind an das
Gebührenverzeichnis für Tierheilpraktiker angelehnt.
Änderungen vorbehalten.
Stand: Juli 2017